Erwägungsgrund 2 32007R1354
Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) und zur Schaffung einer Europäischen Agentur für chemische Stoffe wurde vor dem Beitritt Bulgariens und Rumäniens zur Europäischen Union erlassen und muss aufgrund dieses Beitritts geändert werden.