Erwägungsgrund 1 32007R1388
Die gemeinsame Agrarpolitik muss so einfach wie möglich gestaltet werden, um den Zugang zu den Rechtsvorschriften zu erleichtern und die Verwaltungskosten für die Marktbeteiligten und für die Verwaltung zu verringern.
Die gemeinsame Agrarpolitik muss so einfach wie möglich gestaltet werden, um den Zugang zu den Rechtsvorschriften zu erleichtern und die Verwaltungskosten für die Marktbeteiligten und für die Verwaltung zu verringern.