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Deutschland hat beantragt, das Wort „Gesundheit“ in die Bezeichnung „Kinderkrankenschwester/Kinderkrankenpfleger“ einzufügen. Das am 1. Januar 2004 in Kraft getretene Krankenpflegegesetz vom 16. Juli 2003 hat nämlich zu inhaltlichen Änderungen in diesem Ausbildungsgang und zur veränderten Berufsbezeichnung „Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger(in)“ geführt. Der Aufbau und die Zugangsvoraussetzungen des Ausbildungsgangs bleiben unverändert.
Eine Ausbildung die vor Ablauf des 31. Dezember 2019 begonnen wurde, kann bis zum 31. Dezember 2024 auf der Grundlage der Vorschriften des Krankenpflegegesetzes…
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege vom 16. Oktober 1985 (BGBl. I S. 1973)In § 3 wird nach Absatz 1 folgender Absatz 1a…
Österreich hat beantragt, die Beschreibung des Ausbildungsgangs für die Berufe „Psychiatrischer Gesundheits- und Krankenpfleger“ und „Kinderkrankenpfleger“…
Deutschland hat beantragt, den Beruf „Altenpfleger(in)“ hinzuzufügen, der nach dem Altenpflegegesetz vom 17. November 2000 sowie der Ausbildungs- und…
Deutschland hat beantragt, den Beruf „Psychiatrische(r) Krankenschwester /Krankenpfleger“ aus Anhang II zu streichen, da dieser Ausbildungsgang die Ausbildung…
Gesundheits- und Krankenpflegerin oder Gesundheits- und Krankenpfleger oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.