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Deutschland hat beantragt, den Beruf „Psychiatrische(r) Krankenschwester /Krankenpfleger“ aus Anhang II zu streichen, da dieser Ausbildungsgang die Ausbildung zur Krankenschwester bzw. zum Krankenpfleger für die allgemeine Pflege nur ergänzt und somit unter die Definition des Berufsabschlusses fällt.
Die Ausbildung zur Krankenschwester und zum Krankenpfleger, die für die allgemeine Pflege verantwortlich sind, erfolgt als Vollzeitausbildung und umfasst…
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege vom 16. Oktober 1985 (BGBl. I S. 1973)In § 3 wird nach Absatz 1 folgender Absatz 1a…
für Krankenschwestern und Krankenpfleger für allgemeine Pflege und für spezialisierte Krankenschwestern und Krankenpfleger, die über einen Ausbildungsnachweis…
Für die Zwecke dieser Richtlinie sind die Tätigkeiten der Krankenschwester und des Krankenpflegers, die für die allgemeine Pflege verantwortlich sind, die…
Österreich hat beantragt, die Beschreibung des Ausbildungsgangs für die Berufe „Psychiatrischer Gesundheits- und Krankenpfleger“ und „Kinderkrankenpfleger“…
Deutschland hat beantragt, das Wort „Gesundheit“ in die Bezeichnung „Kinderkrankenschwester/Kinderkrankenpfleger“ einzufügen. Das am 1. Januar 2004 in Kraft…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.