Art. 2 32014R0431VERORDNUNG (EU) Nr. 431/2014 DER KOMMISSION vom 24. April 2014 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1099/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Energiestatistik hinsichtlich der Durchführung von jährlichen Statistiken zum Energieverbrauch in Privathaushalten (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 3 32007R1417VERORDNUNG (EG) Nr. 1417/2007 DER KOMMISSION vom 28. November 2007 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 3 32007R1231VERORDNUNG (EG) Nr. 1231/2007 DER KOMMISSION vom 19. Oktober 2007 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32007R1143VERORDNUNG (EG) Nr. 1143/2007 DER KOMMISSION vom 1. Oktober 2007 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 256/2002 hinsichtlich der Zulassung der zur Gruppe der Mikroorganismen gehörenden Futtermittelzusatzstoffzubereitung „ Bacillus cereus var. toyoi “ (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 3 32017R1413VERORDNUNG (EU) 2017/1413 DER KOMMISSION vom 3. August 2017 zur Änderung von Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über kosmetische Mittel (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.