Erwägungsgrund 9 32007R1441
Im Interesse der Klarheit der Gemeinschaftsvorschriften sollte Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 durch den Wortlaut im Anhang zur vorliegenden Verordnung ersetzt werden.
Im Interesse der Klarheit der Gemeinschaftsvorschriften sollte Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 durch den Wortlaut im Anhang zur vorliegenden Verordnung ersetzt werden.