Verordnung (EG) Nr. 1446/2007 des Rates vom 22. November 2007 über den Abschluss des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Mosambik
Die Aufteilung der Fangmöglichkeiten auf die Mitgliedstaaten ist festzulegen —
Erwägungsgrund 3 32007R1446
Erwägungsgrund 3 32007R1446Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen