Erwägungsgrund 3 32007R0218VERORDNUNG (EG) Nr. 218/2007 DER KOMMISSION vom 28. Februar 2007 zur Eröffnung und Verwaltung gemeinschaftlicher Zollkontingente für Wein
In Übereinstimmung mit den von der Kommission im Rahmen des Abkommens in Form eines Briefwechsels eingegangenen Verpflichtungen sollte diese Verordnung mit…
Art. 3 32007R0218VERORDNUNG (EG) Nr. 218/2007 DER KOMMISSION vom 28. Februar 2007 zur Eröffnung und Verwaltung gemeinschaftlicher Zollkontingente für Wein
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt mit Wirkung vom 1. Januar 2007.
Erwägungsgrund 3 32007R0630VERORDNUNG (EG) Nr. 630/2007 DER KOMMISSION vom 4. Juni 2007 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 32/2000 des Rates zur Berücksichtigung der Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif
Da die Verordnung (EG) Nr. 1549/2006 am 1. Januar 2007 in Kraft trat, sollte diese Verordnung von diesem Zeitpunkt ab gelten.
Art. 2 32007R0301VERORDNUNG (EG) Nr. 301/2007 DES RATES vom 19. März 2007 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt mit Wirkung vom 1. Januar 2007.
Erwägungsgrund 3 32007R0435VERORDNUNG (EG) Nr. 435/2007 DER KOMMISSION vom 20. April 2007 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1010/2006 mit Sondermaßnahmen zur Stützung des Eier- und Geflügelfleischmarktes in bestimmten Mitgliedstaaten
Da die derzeitige Frist am 31. März 2007 abläuft, ist vorzusehen, dass die vorliegende Verordnung mit Wirkung vom 1. April 2007 gilt.
Art. 2 32007R0306VERORDNUNG (EG) Nr. 306/2007 DER KOMMISSION vom 21. März 2007 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1539/2006 zur Annahme eines Programms zur Bewilligung von Mitteln, die den Mitgliedstaaten für die Lieferung von Nahrungsmitteln aus Interventionsbeständen zur Verteilung an Bedürftige in der Gemeinschaft zuzuteilen und im Haushaltsjahr 2007 zu verbuchen sind
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt mit Wirkung vom 1. Januar 2007.