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In Übereinstimmung mit den von der Kommission im Rahmen des Abkommens in Form eines Briefwechsels eingegangenen Verpflichtungen sollte diese Verordnung mit Wirkung vom 1. Januar 2007 gelten.
Entsprechend den Verpflichtungen der Gemeinschaft gemäß dem Abkommen in Form eines Briefwechsels soll diese Verordnung ab dem 1. Januar 2007 gelten.
Da die Verordnung (EG) Nr. 1549/2006 am 1. Januar 2007 in Kraft trat, sollte diese Verordnung von diesem Zeitpunkt ab gelten.
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt mit Wirkung vom 1. Januar 2007.
Da die mit dieser Verordnung eingeführte Änderung ab demselben Datum anzuwenden ist wie die in der Verordnung (EG) Nr. 1549/2006 festgelegte KN für 2007 ,…
Da die derzeitige Frist am 31. März 2007 abläuft, ist vorzusehen, dass die vorliegende Verordnung mit Wirkung vom 1. April 2007 gilt.
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt mit Wirkung vom 1. Januar 2007.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.