Erwägungsgrund 9 32007R1520
Die Verwendung der Enzymzubereitung aus Endo-1,4-beta-glucanase, EC 3.2.1.4 aus Trichoderma longibrachiatum (IMI SD 142) wurde erstmals durch die Verordnung (EG) Nr. 1436/98 der Kommission für Ferkel vorläufig zugelassen. Zur Unterstützung eines Antrags auf Zulassung dieser Enzymzubereitung auf unbegrenzte Zeit wurden neue Daten vorgelegt. Die Bewertung hat gezeigt, dass die in Artikel 3a der Richtlinie 70/524/EWG für eine derartige Zulassung aufgeführten Bedingungen erfüllt sind. Die Verwendung dieser Enzymzubereitung gemäß Anhang V dieser Verordnung sollte daher auf unbegrenzte Zeit zugelassen werden.