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Die Verwendung der Enzymzubereitung aus Endo-1,4-beta-glucanase, EC 3.2.1.4 aus Trichoderma longibrachiatum (IMI SD 142) wurde erstmals durch die Verordnung (EG) Nr. 1436/98 der Kommission für Ferkel vorläufig zugelassen. Zur Unterstützung eines Antrags auf Zulassung dieser Enzymzubereitung auf unbegrenzte Zeit wurden neue Daten vorgelegt. Die Bewertung hat gezeigt, dass die in Artikel 3a der Richtlinie 70/524/EWG für eine derartige Zulassung aufgeführten Bedingungen erfüllt sind. Die Verwendung dieser Enzymzubereitung gemäß Anhang V dieser Verordnung sollte daher auf unbegrenzte Zeit zugelassen werden.
Die Verwendung der Enzymzubereitung aus Endo-1,4-beta-Glucanase, Endo-1,3(4)-beta-Glucanase und Endo-1,4-beta-Xylanase aus Trichoderma longibrachiatum (ATCC 74…
Die Verwendung der Enzymzubereitung Endo-1,3(4)-beta-Glucanase aus Trichoderma longibrachiatum (ATCC 2106), Endo-1,4-beta-Xylanase aus Trichoderma…
Die Verwendung der Enzymzubereitung Endo-1,4-beta-Xylanase aus Trichoderma longibrachiatum (ATCC 2105) wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 1411/1999 der…
Die Verwendung der Enzymzubereitung Endo-1,4-beta-Xylanase aus Bacillus subtilis (LMG S-15136) wurde erstmals durch die Verordnung (EG) Nr. 937/2001 für Ferkel…
Die Verwendung der Enzymzubereitung Endo-1,3(4)-beta-Glucanase aus Trichoderma longibrachiatum (ATCC 2106) und Endo-1,4-beta-Xylanase aus Trichoderma…
Die Verwendung der Enzymzubereitung Endo-1,3(4)-beta-Glucanase aus Trichoderma reesei (CBS 526.94) wurde für Masthühner erstmals durch die Verordnung (EG) Nr.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.