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Die Verwendung der Enzymzubereitung von Endo-1,3(4)-beta-Glucanase aus Trichoderma reesei (CBS 526.94) wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 2374/1998 der Kommission vorläufig für Ferkel zugelassen. Durch die Verordnung (EG) Nr. 2036/2005 der Kommission wurde sie auf unbegrenzte Zeit für Masthühner zugelassen. Zur Unterstützung eines Antrags auf unbefristete Zulassung dieser Enzymzubereitung für entwöhnte Ferkel wurden neue Daten vorgelegt. Die Bewertung hat gezeigt, dass die in Artikel 3a der Richtlinie 70/524/EWG für eine derartige Zulassung aufgeführten Bedingungen erfüllt sind. Die Verwendung dieser in Anhang I beschriebenen Enzymzubereitung sollte daher für unbegrenzte Zeit zugelassen werden.
Die Verwendung der Enzymzubereitung Endo-1,3(4)-beta-Glucanase aus Trichoderma reesei (CBS 526.94) wurde für Masthühner erstmals durch die Verordnung (EG) Nr.…
Die Verwendung der Enzymzubereitung aus Endo-1,3(4)-beta-Glucanase und Endo-1,4-beta-Xylanase aus Penicillium funiculosum (IMI SD 101) wurde durch die…
Die Verwendung der Enzymzubereitung von Endo-1,3(4)-beta-Glucanase aus Aspergillus aculeatus (CBS 589.94), Endo-1,4-beta-Glucanase aus Trichoderma…
Die Verwendung der Enzymzubereitung aus Endo-1,4-beta-Xylanase aus Trichoderma longibrachiatum (IMI SD 135) wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 1436/1998 der…
Die Verwendung der Enzymzubereitung Endo-1,3(4)-beta-Glucanase aus Aspergillus aculeatus (CBS 589.94), Endo-1,4-beta-Glucanase aus Trichoderma longibrachiatum…
Die Verwendung der Enzymzubereitung Endo-1,3(4)-beta-Glucanase aus Trichoderma longibrachiatum (ATCC 2106) und Endo-1,4-beta-Xylanase aus Trichoderma…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.