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In der Gemeinschaft werden Katzen und Hunde traditionell nicht als Pelztiere gehalten. Gleichwohl wurden einige Fälle der Pelzherstellung aus Katzen- und Hundefellen festgestellt. In der Tat scheinen die meisten Produkte aus Katzen- und Hundefellen, die in der Gemeinschaft anzutreffen sind, aus Drittländern zu kommen. Im Interesse einer größeren Wirksamkeit des Verbots des innergemeinschaftlichen Handels sollte gleichzeitig die Einfuhr dieser Produkte in die Gemeinschaft verboten werden. Ein solches Einfuhrverbot entspräche auch den von Verbrauchern geäußerten Bedenken gegen eine mögliche Einfuhr von Katzen- und Hundefellen in die Gemeinschaft, zumal es Anzeichen dafür gibt, dass diese Tiere auf unmenschliche Art gehalten und getötet werden.
Für das Empfinden der Bürger der Europäischen Union sind Katzen und Hunde Haustiere, und deshalb stößt die Verwendung von Fellen dieser Tiere oder von…
Ein Ausfuhrverbot sollte ferner sicherstellen, dass Katzen- und Hundefelle sowie Produkte, die solche Felle enthalten, nicht zum Zwecke der Ausfuhr in der…
Mit dieser Verordnung sollen das Inverkehrbringen und die Einfuhr von Katzen- und Hundefellen sowie von Produkten, die solche Felle enthalten, in die…
Es ist jedoch zweckmäßig, die Möglichkeit beschränkter Ausnahmen vom allgemeinen Verbot des Inverkehrbringens sowie der Ein- und Ausfuhr von Katzen- und…
Infolgedessen haben einige Pelzhändler in der Europäischen Union einen freiwilligen Verhaltenskodex zur Unterlassung des Handels mit Katzen- und Hundefellen…
Es gibt Unterschiede zwischen den Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Handel mit Pelzen und Pelzprodukten sowie über deren Einfuhr, Gewinnung und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.