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Es gibt Unterschiede zwischen den Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Handel mit Pelzen und Pelzprodukten sowie über deren Einfuhr, Gewinnung und Kennzeichnung, die verhindern sollen, dass Katzen- und Hundefelle in Verkehr gebracht oder in anderer Weise zu kommerziellen Zwecken genutzt werden. Während einige Mitgliedstaaten die Gewinnung von Pelzen aus Katzen- und Hundefellen vollständig untersagt haben, indem die Haltung oder Tötung solcher Tiere zu Zwecken der Pelzgewinnung verboten wurde, haben andere die Gewinnung oder Einfuhr dieser Felle oder von Produkten, die solche Felle enthalten, eingeschränkt. In einigen Mitgliedstaaten wurden Kennzeichnungsvorschriften eingeführt. Das zunehmende Problembewusstsein der Bürger dürfte künftig noch mehr Mitgliedstaaten dazu veranlassen, einschränkende Maßnahmen auf nationaler Ebene zu erlassen.
Mehrere Mitgliedstaaten haben auf die Besorgnis der Verbraucher reagiert und Rechtsvorschriften erlassen, mit denen die Gewinnung und die Vermarktung von…
Die unterschiedlichen nationalen Maßnahmen in Bezug auf Katzen- und Hundefelle stellen Beschränkungen des gesamten Pelzhandels dar. Solche Maßnahmen behindern…
Infolgedessen haben einige Pelzhändler in der Europäischen Union einen freiwilligen Verhaltenskodex zur Unterlassung des Handels mit Katzen- und Hundefellen…
In der Gemeinschaft werden Katzen und Hunde traditionell nicht als Pelztiere gehalten. Gleichwohl wurden einige Fälle der Pelzherstellung aus Katzen- und…
Für das Empfinden der Bürger der Europäischen Union sind Katzen und Hunde Haustiere, und deshalb stößt die Verwendung von Fellen dieser Tiere oder von…
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen sollten deshalb die in den Mitgliedstaaten geltenden rechtlichen Anforderungen in Bezug auf das Verbot des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.