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Um sicherzustellen, dass die Bestimmung der Gleichwertigkeit der Rechnungslegungsgrundsätze eines Drittstaats in allen für die Gemeinschaftsmärkte relevanten Fällen erfolgt, sollte die Kommission die Gleichwertigkeit der Rechnungslegungsgrundsätze eines Drittstaats auf Antrag der zuständigen Behörde eines Mitgliedstaats, auf Antrag einer für die Rechnungslegungsgrundsätze oder die Marktaufsicht zuständigen Behörde eines Drittstaats oder aus eigener Initiative bewerten. Die Kommission wird im Hinblick auf die Bewertung der Gleichwertigkeit der betreffenden Rechnungslegungsgrundsätze zunächst den Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (CESR) konsultieren. Darüber hinaus wird die Kommission die laufenden Fortschritte bei den Arbeiten der zuständigen Drittstaatbehörden zur Beseitigung aller Vorschriften aktiv überwachen, nach denen Gemeinschaftsemittenten beim Zugang zum Finanzmarkt eines Drittstaates die Abschlüsse abzustimmen haben, die nach den gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Juli 2002 betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsgrundsätze übernommenen IFRS erstellt wurden. Die Kommission muss so entscheiden, dass Gemeinschaftsemittenten in dem betreffenden Drittstaat die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 übernommenen IFRS anwenden dürfen.
Die Kommission kann eine Entscheidung über die Gleichwertigkeit nach dem in Artikel 38 Absatz 3 genannten Regelungsverfahren treffen, in der sie feststellt,…
Um die Ziele der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 und die Verwendung der IFRS auf den Weltfinanzmärkten zu fördern sowie Störungen der Märkte in der Gemeinschaft…
Über die Festlegung der Gleichwertigkeit der „Generally Accepted Accounting Principles“ eines Drittstaats kann auf Initiative der Kommission, auf Antrag der…
Gemäß Artikel 23 Absatz 4 der Richtlinie 2004/109/EG muss die Kommission einen Mechanismus für die Feststellung der Gleichwertigkeit von gemäß jener Richtlinie…
Die „Generally Accepted Accounting Principles“ eines Drittstaats können als gleichwertig zu den gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 übernommenen IFRS…
Die Kommission beschließt über die Anwendbarkeit von internationalen Rechnungslegungsstandards in der Gemeinschaft. Diese Maßnahmen zur Änderung nicht…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.