Erwägungsgrund 1 32007R0240
In Übereinstimmung mit Artikel 6 Absatz 2 Unterabsatz 1 und gemäß Artikel 17 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 wurden der Antrag der Tschechischen Republik auf Eintragung der Bezeichnung „Štramberské uši“ und der Antrag Spaniens auf Eintragung der beiden Bezeichnungen „Aceite Monterrubio“ und „Alfajor de Medina Sidonia“ im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht: