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Zum Nutzen des Verbrauchers, zur Gewährleistung eines vernünftigen Produktionswachstums und zur Ankurbelung des Konsums in der Gemeinschaft ist es auch im Hinblick auf die Förderung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten und Drittländern im Interesse der Gemeinschaft, die derzeitige autonome Zollsatzaussetzung für bestimmte Typen von Monitoren, die in KN-Code 8528 59 90 einzureihen sind, für zwei weitere Jahre ab 1. Januar 2007 zu verlängern.
Die autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für Monitore mit LCD-Technologie, einer Bildschirmdiagonalen von bis zu 48,5 cm und einem Bildschirmformat…
Es liegt im Interesse der Gemeinschaft, die autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für Monitore mit LCD-Technologie und einer Bildschirmdiagonalen von…
Die autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für Monitore mit LCD-Technologie und einer Bildschirmdiagonale von 48,5 cm oder weniger sowie einem…
Zum Nutzen des Verbrauchers, zur Gewährleistung einer vernünftigen Entwicklung der Produktion, zur Ausweitung des Verbrauchs in der Gemeinschaft und zur…
Da die mit dieser Verordnung eingeführten Aussetzungen eine Verlängerung der Aussetzung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 301/2007 sind, die am 31. Dezember 2008…
Da die mit dieser Verordnung eingeführte Aussetzung eine Verlängerung der Aussetzung gemäß Verordnung (EG) Nr. 493/2005 ist, die am 31. Dezember 2006 außer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.