Erwägungsgrund 2 32009R0179VERORDNUNG (EG) Nr. 179/2009 DES RATES vom 5. März 2009 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif
Dieser Zeitraum endete am 31. Dezember 2008.
Erwägungsgrund 3 32007R0435VERORDNUNG (EG) Nr. 435/2007 DER KOMMISSION vom 20. April 2007 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1010/2006 mit Sondermaßnahmen zur Stützung des Eier- und Geflügelfleischmarktes in bestimmten Mitgliedstaaten
Da die derzeitige Frist am 31. März 2007 abläuft, ist vorzusehen, dass die vorliegende Verordnung mit Wirkung vom 1. April 2007 gilt.
Erwägungsgrund 2 32005D0921BESCHLUSS EUPOL KINSHASA/2/2005 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 22. November 2005 zur Verlängerung des Mandats des Leiters der Polizeimission der EU in Kinshasa (DR Kongo) (EUPOL „Kinshasa“) (2005/921/GASP)
Der genannte Beschluss gilt bis zum 31. Dezember 2005.
Erwägungsgrund 3 32004D0746BESCHLUSS DES RATES vom 18. Oktober 2004 über die Erfüllung der Voraussetzungen des Artikels 3 des Zusatzprotokolls zum Europa-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Bulgarien andererseits betreffend die Verlängerung des in Artikel 9 Absatz 4 des Protokolls Nr. 2 zum Europa-Abkommen vorgesehenen Zeitraums (2004/746/EG)
Der ursprüngliche Zeitraum von fünf Jahren endete am 31. Dezember 1997.
Erwägungsgrund 3 32005D0576BESCHLUSS DES RATES vom 18. Juli 2005 über die Erfüllung der Voraussetzungen des Artikels 3 des Zusatzprotokolls zum Europa-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Rumänien andererseits betreffend die Verlängerung des in Artikel 9 Absatz 4 des Protokolls Nr. 2 zum Europa-Abkommen vorgesehenen Zeitraums (2005/576/EG)
Der ursprüngliche Zeitraum von fünf Jahren endete am 31. Dezember 1997.
Art. 7 32007D0320BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 22. März 2007 zur Einsetzung der Sachverständigengruppe der Mitgliedstaaten für Digitalisierung und digitale Bewahrung (2007/320/EG)
Dieser Beschluss gilt bis zum 31. Dezember 2010.