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Da die mit dieser Verordnung eingeführte Aussetzung eine Verlängerung der Aussetzung gemäß Verordnung (EG) Nr. 493/2005 ist, die am 31. Dezember 2006 außer Kraft getreten ist, und da eine Unterbrechung bei der zolltariflichen Behandlung der unter diese Aussetzung fallenden Monitore nicht im Interesse der Gemeinschaft ist, sollte diese Verordnung unverzüglich in Kraft treten und ab 1. Januar 2007 gelten —
Da die mit dieser Verordnung eingeführten Aussetzungen eine Verlängerung der Aussetzung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 301/2007 sind, die am 31. Dezember 2008…
Da die mit dieser Verordnung eingeführte Änderung ab demselben Datum anzuwenden ist wie die in der Verordnung (EG) Nr. 1549/2006 festgelegte KN für 2007 ,…
Im Interesse der Rechtssicherheit und um die berechtigten Erwartungen der Wirtschaftsteilnehmer zu schützen und in Erwartung der substanziellen Änderung der…
Da die Verordnung (EG) Nr. 1549/2006 am 1. Januar 2007 in Kraft trat, sollte diese Verordnung von diesem Zeitpunkt ab gelten.
Da diese Verordnung mit Wirkung vom 1. Juli 2006 gelten muss, sollte sie am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten.
Da das Protokoll seit dem 1. Januar 2007 angewandt wird, sollte diese Verordnung ab demselben Datum gelten und sofort in Kraft treten.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.