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Mit den in dieser Verordnung vorgesehenen Aussetzungen werden die in der Verordnung (EG) Nr. 179/2009 vorgesehenen Aussetzungen, die bis zum 31. Dezember 2010 galten, verlängert. Da eine Unterbrechung der Zollbehandlung der unter diese Aussetzung fallenden Monitore nicht im Interesse der Union liegt, sollte diese Verordnung ab dem 1. Januar 2011 gelten —
Da die mit dieser Verordnung eingeführten Aussetzungen eine Verlängerung der Aussetzung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 301/2007 sind, die am 31. Dezember 2008…
Da die mit dieser Verordnung eingeführte Aussetzung eine Verlängerung der Aussetzung gemäß Verordnung (EG) Nr. 493/2005 ist, die am 31. Dezember 2006 außer…
Zum Nutzen des Verbrauchers, zur Gewährleistung eines vernünftigen Produktionswachstums und zur Ankurbelung des Konsums in der Gemeinschaft ist es auch im…
Aus wirtschafts- und industriepolitischen Gründen ist es im Interesse der Union, die in der Verordnung (EG) Nr. 179/2009 festgelegte autonome Zollaussetzung für…
Die Geltungsdauer der Ausnahmeregelung gemäß der Richtlinie 2008/90/EG für diese Einfuhren sollte folglich bis zum 31. Dezember 2018 verlängert werden.
Die Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 ist ab dem 4. März 2011 anwendbar; daher sollte auch die vorliegende Verordnung ab diesem Datum gelten. Außerdem sollte eine…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.