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Die Organisation für die Fischerei im Südostatlantik (SEAFO) hat auf ihrer Jahrestagung 2006 Bestandserhaltungsmaßnahmen angenommen, wonach bestimmte Gebiete zum Schutz empfindlicher Tiefseelebensräume ab 1. Januar 2007 gesperrt sind, zur Bekämpfung des illegalen, nicht gemeldeten oder unregulierten Fischfangs (IUU) Umladungen auf See im Regelungsbereich verboten sind, eine vorübergehende Kontrollregelung zur Änderung der Interimregelung im Anhang zum SEAFO-Übereinkommen gilt, die Bestandserhaltungsmaßnahmen der Jahrestagung 2005 hierin aufgenommen werden und zur Verringerung der unbeabsichtigten Tötung von Seevögeln beim Fischfang technische Maßnahmen einzuhalten sind. Diese Maßnahmen sind für die Gemeinschaft verbindlich und sollten daher durchgeführt werden.
Auf ihrer Jahrestagung 2007 hat die Fischereiorganisation für den Südostatlantik (SEAFO) Fangbeschränkungen für Fischbestände im SEAFO-Übereinkommensgebiet…
Auf ihrer Jahrestagung 2008 hat die Fischereiorganisation für den Südostatlantik (SEAFO) Fangbeschränkungen für zwei zusätzliche Fischbestände und eine…
Auf ihrer Jahrestagung 2009 hat die Fischereiorganisation für den Südostatlantik (SEAFO) Fangbeschränkungen für zwei zusätzliche Fischbestände im…
Die Organisation für die Fischerei im Südostatlantik (SEAFO) hat auf ihrer Jahrestagung 2005 eine Vorschrift erlassen, nach der ab 1. Januar 2006 alle…
Die Kommission für die Fischerei im Nordostatlantik (NEAFC) hat auf ihrer Jahrestagung im Jahr 2004 empfohlen, den Fischfang in bestimmten Gebieten…
Nicht fangberechtigte Schiffe 1. Die Mitgliedstaaten treffen Vorkehrungen, wonach es Schiffen, die nicht im SEAFO-Verzeichnis fangberechtigter Schiffe geführt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.