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In Anbetracht der geringen Nutzung scheint es nicht länger angezeigt, Schiffen unter der Flagge von Barbados, Guyana, Surinam, Trinidad und Tobago, Japan und Korea in den Gewässern von Französisch-Guayana Fangmöglichkeiten einzuräumen; dies sollte sich in den spezifischen Bestimmungen für das Departement Französisch-Guayana widerspiegeln.
Die Fangtätigkeit von Fischereifahrzeugen unter der Flagge von Barbados, Guyana, Japan, Südkorea, Suriname, Trinidad und Tobago und Venezuela ist auf die Teile…
Schiffe unter der Flagge von Barbados, Guyana, Japan, Südkorea, Norwegen, Suriname, Trinidad und Tobago und Venezuela sowie Schiffe, die auf den Färöern…
Fischereifahrzeuge unter der Flagge von Barbados, Guyana, Japan, Norwegen, Südkorea, Suriname, Trinidad und Tobago oder Venezuela sowie Fischereifahrzeuge, die…
Wegen der Nähe der EU-Gewässer zu den Gewässern unter der Hoheit und Gerichtsbarkeit Norwegens und der Färöer empfiehlt es sich, für Fischereifahrzeuge unter…
Zusätzlich zu den Bedingungen des Kapitels III der Verordnung (EG) Nr. 1006/2008 werden Fanggenehmigungen für den Fischfang in den Gewässern des Departements…
Die Fangtätigkeit der Schiffe unter der Flagge a) von Norwegen oder von Schiffen, die auf den Färöern registriert sind, ist auf die Teile der 200-Seemeilen-Zone…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.