Gesetze
Gesetz wird geladen …
Gemäß Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie 2005/44/EG sind bei den RIS-Leitlinien die Arbeiten anerkannter internationaler Organisationen wie PIANC, ZKR und UNECE gebührend zu berücksichtigen. Es ist ferner eine nahtlose Verknüpfung mit anderen Managementdiensten für den modalen Verkehr sicherzustellen, insbesondere mit den Verkehrsmanagement- und -informationsdiensten des Seeverkehrs.
Gemäß Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie 2005/44/EG sind bei den technischen Spezifikationen die Arbeiten anerkannter internationaler Organisationen gebührend zu…
Aus Gründen der Sicherheit und im Interesse einer europaweiten Harmonisierung sollten derartige gemeinsame Anforderungen und technische Spezifikationen…
Gemäß Artikel 1 der Richtlinie 2005/44/EG soll eine harmonisierte, interoperable und offene Entwicklung und Einrichtung der…
Gemäß Artikel 1 der Richtlinie 2005/44/EG soll eine harmonisierte, interoperable und offene Entwicklung und Einrichtung der…
Gemäß Artikel 5 der Richtlinie 2005/44/EG sind technische Leitlinien für die Planung, die Einführung und den Betrieb der Binnenschifffahrtsinformationsdienste…
Um Einheitlichkeit bei der Planung, Einführung und beim Betrieb der RIS zu gewährleisten, sind die in den RIS-Leitlinien enthaltenen Begriffe und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.