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Um Einheitlichkeit bei der Planung, Einführung und beim Betrieb der RIS zu gewährleisten, sind die in den RIS-Leitlinien enthaltenen Begriffe und Begriffsbestimmungen bei weiteren Normungsarbeiten und bei der Konzeption von Anwendungen zu verwenden.
Die in diesen Leitlinien vorgegebene RIS-Architektur ist bei der Entwicklung von Diensten, Systemen und Anwendungen zugrunde zu legen.
Gemäß Artikel 5 der Richtlinie 2005/44/EG sind technische Leitlinien für die Planung, die Einführung und den Betrieb der Binnenschifffahrtsinformationsdienste…
Bei der Planung der RIS ist das in den RIS-Leitlinien beschriebene systematische Verfahren einzuhalten.
Gemäß Artikel 1 der Richtlinie 2005/44/EG soll eine harmonisierte, interoperable und offene Entwicklung und Einrichtung der…
Es ist wichtig, die einheitliche Anwendung dieser Richtlinie sicherzustellen, und zu diesem Zweck ein gemeinschaftliches Verfahren vorzusehen, mit dem innerhalb…
Die für RIS geltenden Vorschriften sollten zumindest auf die von den Mitgliedstaaten bereitzustellenden Informationsdienste Anwendung finden.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.