Art. 2 32007R0488VERORDNUNG (EG) Nr. 488/2007 DER KOMMISSION vom 30. April 2007 zur Berichtigung der dänischen, der finnischen und der schwedischen Fassung der Verordnung (EG) Nr. 327/98 zur Eröffnung und Verwaltung von Einfuhrzollkontingenten für Reis und Bruchreis
Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32007R0551VERORDNUNG (EG) Nr. 551/2007 DER KOMMISSION vom 22. Mai 2007 zur Änderung und Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 952/2006 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 318/2006 des Rates hinsichtlich der Binnenmarktordnung und Quotenregelung für Zucker
Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 4 32008R0031VERORDNUNG (EG) Nr. 31/2008 DES RATES vom 15. November 2007 über den Abschluss des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Republik Madagaskar und der Europäischen Gemeinschaft
Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 4 32006R1185VERORDNUNG (EG) Nr. 1185/2006 DES RATES vom 24. Juli 2006 zur Kündigung des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Regierung der Volksrepublik Angola über die Fischerei vor der Küste Angolas und zur Abweichung von der Verordnung (EG) Nr. 2792/1999
Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32007R0609VERORDNUNG (EG) Nr. 609/2007 DER KOMMISSION vom 1. Juni 2007 zur Anpassung bestimmter Fangquoten für 2007 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 847/96 des Rates zur Festlegung zusätzlicher Bestimmungen für die jahresübergreifende Verwaltung der TAC und Quoten
Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 3 32007R0147VERORDNUNG (EG) Nr. 147/2007 DER KOMMISSION vom 15. Februar 2007 zur Anpassung bestimmter Fangquoten für den Zeitraum 2007 bis 2012 gemäß Artikel 23 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 2371/2002 des Rates über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Fischereiressourcen im Rahmen der gemeinsamen Fischereipolitik
Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.