Erwägungsgrund 1 32007R0488
Infolge der Änderung von Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 327/98 der Kommission durch die Verordnung (EG) Nr. 2019/2006 hat sich ein Fehler in die dänische, die finnische und die schwedische Fassung eingeschlichen. Um die ordnungsgemäße Anwendung dieser Bestimmung zu gewährleisten, sind an diesen Sprachfassungen die notwendigen Berichtigungen vorzunehmen —