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In Übereinstimmung mit Artikel 6 Absatz 2 Unterabsatz 1 und gemäß Artikel 17 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 wurden der Antrag der Tschechischen Republik auf Eintragung der beiden Bezeichnungen „Pohořelický kapr“ und „Žatecký chmel“ und der Antrag Frankreichs auf Eintragung der beiden Bezeichnungen „Pomme du Limousin“ und „Tome des Bauges“ im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Der Antrag Frankreichs auf Eintragung der Bezeichnung „Barèges-Gavarnie“ und der Antrag der Tschechischen Republik auf Eintragung der Bezeichnung „Hořické…
Gemäß Artikel 6 Absatz 2 Unterabsatz 1 und in Anwendung von Artikel 17 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 wurden der Antrag der Tschechischen Republik…
Der Antrag der Tschechischen Republik auf Eintragung der Bezeichnung „Olomoucké tvarůžky“ wurde gemäß Artikel 6 Absatz 2 und in Übereinstimmung mit Artikel 17…
Gemäß Artikel 6 Absatz 2 Unterabsatz 1 und in Anwendung von Artikel 17 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 wurden der Antrag der Tschechischen Republik…
Gemäß Artikel 6 Absatz 2 Unterabsatz 1 und in Anwendung von Artikel 17 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 wurden der Antrag Frankreichs auf Eintragung…
Der Antrag Spaniens auf Eintragung der Bezeichnung „Pimentón de la Vera“, der Antrag der Tschechischen Republik auf Eintragung der Bezeichnung „Karlovarský…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.