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Gemäß Artikel 6 Absatz 2 Unterabsatz 1 und in Anwendung von Artikel 17 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 wurden der Antrag der Tschechischen Republik auf Eintragung der Bezeichnung „Chamomilla Bohemica“, der Antrag Belgiens auf Eintragung der Bezeichnung „Vlaams-Brabantse tafeldruif“, der Antrag der Slowakei auf Eintragung der Bezeichnung „Slovenská parenica“ und der Antrag Italiens auf Eintragung der Bezeichnung „Cipollotto Nocerino“ im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Gemäß Artikel 6 Absatz 2 Unterabsatz 1 und in Anwendung von Artikel 17 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 wurden der Antrag der Tschechischen Republik…
Gemäß Artikel 6 Absatz 2 Unterabsatz 1 und in Anwendung von Artikel 17 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 wurden der Antrag Frankreichs auf Eintragung…
In Übereinstimmung mit Artikel 6 Absatz 2 Unterabsatz 1 und gemäß Artikel 17 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 wurden der Antrag der Tschechischen…
Der Antrag der Tschechischen Republik auf Eintragung der Bezeichnungen „Nošovické kysané zelí“ und „Pardubický perník“ und der Antrag Spaniens auf Eintragung…
In Übereinstimmung mit Artikel 6 Absatz 2 Unterabsatz 1 und gemäß Artikel 17 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 wurden der Antrag der Tschechischen…
Der Antrag Spaniens auf Eintragung der Bezeichnung „Pimentón de la Vera“, der Antrag der Tschechischen Republik auf Eintragung der Bezeichnung „Karlovarský…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.