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Die Gemeinschaft hat Fischereiinteressen im Ostpazifik und hat sich am Prozess zur Annahme des Übereinkommens zur Stärkung der Interamerikanischen Kommission für Tropischen Thunfisch, nachstehend „Antigua-Übereinkommen“ genannt, beteiligt. Mit dem Beschluss 2005/26/EG hat sie die Unterzeichnung des „Antigua-Übereinkommens“ genehmigt und das Verfahren zum Beitritt zu diesem Übereinkommen eingeleitet. Als kooperierende Nichtvertragspartei der Interamerikanischen Kommission für Tropischen Thunfisch (nachstehend „IATTC“ genannt) hat die Gemeinschaft beschlossen, bis zum Inkrafttreten des Antigua-Übereinkommens die von der IATTC verabschiedeten technischen Maßnahmen anzuwenden. Diese Maßnahmen sollten daher in Rechtsvorschriften der Gemeinschaft umgesetzt werden.
Die Gemeinschaft wurde von Anfang an zur Teilnahme an diesem Verfahren aufgefordert und hat eine aktive Rolle dabei gespielt. Auf der 70. Tagung der IATTC vom…
Die Gemeinschaft wurde von Anfang an zur Teilnahme an diesem Verfahren aufgefordert und hat eine aktive Rolle dabei gespielt. Auf der 70. Tagung der IATTC vom…
Die Gemeinschaft hat das Übereinkommen unterzeichnet und beschlossen, es bis zum Abschluss der für ihren offiziellen Beitritt zur Interamerikanischen Kommission…
Fischer der Gemeinschaft üben ihre Tätigkeiten im Bereich des Antigua-Übereinkommens aus. Es liegt deshalb im Interesse der Gemeinschaft, der IATTC beizutreten.…
Das Antigua-Übereinkommen ist darauf ausgerichtet, die IATTC in gestärkter Form aufrechtzuerhalten. Es soll das Übereinkommen von 1949 ersetzen, sobald es für…
Fischer der Gemeinschaft üben ihre Tätigkeiten im Bereich des Antigua-Übereinkommens aus. Es liegt deshalb im Interesse der Gemeinschaft, der IATTC beizutreten.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.