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Gemäß dem Beschluss 2005/75/EG ist die Gemeinschaft mit Wirkung vom 25. Januar 2005 Vertragspartei des Übereinkommens über die Erhaltung und Bewirtschaftung weit wandernder Fischbestände im westlichen und mittleren Pazifik (nachstehend „WCPFC-Übereinkommen“ genannt).
Die Gemeinschaft ist Vertragspartei des Übereinkommens zur Durchführung der Bestimmungen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10. Dezember…
Der Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zum Übereinkommen über die Erhaltung und Bewirtschaftung weit wandernder Fischbestände im westlichen und mittleren…
Die Gemeinschaft hat das Übereinkommen zur Durchführung der Bestimmungen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 in Bezug auf…
Das WCPFC-Übereinkommen setzt einen Rahmen für die regionale Zusammenarbeit zur Gewährleistung einer langfristigen Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der…
Die Gemeinschaft hat das Übereinkommen zur Durchführung der Bestimmungen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 über die…
Das Übereinkommen über die Erhaltung und Bewirtschaftung weit wandernder Fischbestände im westlichen und mittleren Pazifik wurde auf der 7. Tagung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.