Verordnung (EG) Nr. 580/2007 des Rates vom 29. Mai 2007 zur Durchführung der von der Europäischen Gemeinschaft gemäß Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens 1994 (GATT 1994) geschlossenen Abkommen in Form vereinbarter Niederschriften zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Brasilien und zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Thailand zur Änderung und Ergänzung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif
Mit dem Beschluss 2007/360/EG vom 29. Mai 2007 über den Abschluss von Abkommen in Form vereinbarter Niederschriften zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Föderativen Republik Brasilien sowie zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Thailand genehmigte der Rat im Namen der Gemeinschaft die vorgenannten Abkommen, um so die gemäß Artikel XXVIII des GATT 1994 eingeleiteten Verhandlungen abzuschließen.
Erwägungsgrund 2 32007R0580
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