Erwägungsgrund 4 32007R0607
Wie in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1788/2003 festgesetzt, liegen die gesamten nationalen Referenzmengen für Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, Portugal, Finnland, Schweden und das Vereinigte Königreich für den Zeitraum 2006/07 über ihren gesamten nationalen Referenzmengen für 2005/06, und diese Mitgliedstaaten haben die Kommission über die Aufteilung ihrer zusätzlichen Referenzmengen zwischen Lieferungen und Direktverkäufen unterrichtet.