Erwägungsgrund 3 32007R0622
Der Sandaalbestand in der Nordsee wird mit Norwegen geteilt, aber derzeit nicht von den beiden Parteien gemeinsam bewirtschaftet. Im Anschluss an Beratungen zwischen der Gemeinschaft und Norwegen am 30. März 2007 wurde eine Vereinbarung über Bedingungen für die Versuchsfischerei auf Sandaale in der Nordsee getroffen. Die Vereinbarung ist in Gemeinschaftsrecht umzusetzen.