Verordnung (EG) Nr. 639/2007 der Kommission vom 8. Juni 2007 zur achtundsiebzigsten Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen, und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 467/2001 des Rates
Der Sanktionsausschuss des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen beschloss am 1. Juni 2007, die Liste der Personen, Gruppen und Organisationen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen einzufrieren sind, zu ändern. Anhang I ist somit entsprechend zu ändern —
Erwägungsgrund 2 32007R0639
Erwägungsgrund 2 32007R0639Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen