Erwägungsgrund 2 32007R0706
Die Richtlinie 2006/40/EG schreibt für Fahrzeuge mit Klimaanlagen, die darauf ausgelegt sind, ein fluoriertes Treibhausgas mit einem Treibhauspotenzial (GWP-Wert) über 150 zu enthalten, eine Typgenehmigung hinsichtlich der Emissionen aus ihrer Klimaanlage vor. Sie legt ferner Grenzwerte für die Leckagerate von Klimaanlagen für Kraftfahrzeuge fest. Es ist deshalb erforderlich, ein harmonisiertes Verfahren zur Messung der Leckagerate solcher Gase festzulegen und technische Vorschriften zur Durchführung der Richtlinie 2006/40/EG zu erlassen.