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Die Richtlinie 2006/40/EG schreibt für Fahrzeuge mit Klimaanlagen, die darauf ausgelegt sind, ein fluoriertes Treibhausgas mit einem Treibhauspotenzial (GWP-Wert) über 150 zu enthalten, eine Typgenehmigung hinsichtlich der Emissionen aus ihrer Klimaanlage vor. Sie legt ferner Grenzwerte für die Leckagerate von Klimaanlagen für Kraftfahrzeuge fest. Es ist deshalb erforderlich, ein harmonisiertes Verfahren zur Messung der Leckagerate solcher Gase festzulegen und technische Vorschriften zur Durchführung der Richtlinie 2006/40/EG zu erlassen.
Zur Begrenzung der Emissionen bestimmter fluorierter Treibhausgase aus Klimaanlagen von Kraftfahrzeugen müssen Grenzwerte für die Leckage-Raten und das…
Für die Zwecke der Typgenehmigung von Fahrzeugen, deren Klimaanlagen darauf ausgelegt sind, ein fluoriertes Treibhausgas mit einem GWP-Wert über 150 zu…
Nach der Richtlinie 2006/40/EG können nach einem bestimmten Zeitpunkt keine neuen Fahrzeugtypen mehr in Verkehr gebracht werden, deren Klimaanlage darauf…
Nach Ablauf von sechs Monaten nach der Annahme eines harmonisierten Leckage-Erkennungstests dürfen die Mitgliedstaaten nicht aus Gründen, die die Emissionen aus…
Die Fahrzeughersteller sollten der Genehmigungsbehörde alle sachdienlichen technischen Angaben über die eingebauten Klimaanlagen und die darin verwendeten Gase…
einen harmonisierten Leckage-Erkennungstest zur Messung der Leckage-Rate von fluorierten Treibhausgasen mit einem GWP-Wert über 150 aus Klimaanlagen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.