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Um den reibungslosen Übergang von den geltenden Richtlinien zu dieser Verordnung sicherzustellen, sollten bestimmte Ausnahmeregelungen für Fahrzeuge für besondere soziale Erfordernisse in der Stufe Euro 5 vorgesehen werden. Diese Ausnahmen sollten mit Inkrafttreten der Stufe Euro 6 außer Kraft treten.
Mit Wirkung vom 1. Januar 2011, jedoch für Fahrzeuge der Klasse N1 Gruppen II und III, Fahrzeuge der Klasse N2 und Fahrzeuge für besondere soziale Erfordernisse…
Damit der Übergang von den bestehenden Richtlinien zu dieser Verordnung reibungslos vonstatten geht, sollte diese Verordnung erst einige Zeit nach ihrem…
Um die Ziele der EU für die Luftqualität zu erreichen, sind fortwährende Bemühungen zur Senkung von Kraftfahrzeugemissionen erforderlich. Deshalb sollte die…
Unbeschadet der Anwendung der Bestimmungen von Artikel 7 gilt diese Richtlinie nicht für: a) Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung im Sinne von Anhang II A…
Es ist daher notwendig sicherzustellen, dass bestimmte Arten der in Artikel 12 der Richtlinie 2000/14/EG aufgeführten Maschinen und Geräte, die aus rein…
Die Mitgliedstaaten können nach Zustimmung der Kommission besondere Kraftfahrzeuge, beispielsweise Spezialfahrzeuge für Behinderte, von der Anwendung dieses…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.