Erwägungsgrund 3 32007R0893VERORDNUNG (EG) Nr. 893/2007 DES RATES vom 23. Juli 2007 über den Abschluss eines partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Republik Kiribati andererseits
Es liegt im Interesse der Gemeinschaft, dieses Abkommens zu genehmigen.
Erwägungsgrund 2 32007R0450VERORDNUNG (EG) Nr. 450/2007 DES RATES vom 16. April 2007 über den Abschluss des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Gabunischen Republik und der Europäischen Gemeinschaft
Die Genehmigung dieses Abkommens liegt im Interesse der Gemeinschaft.
Erwägungsgrund 2 32007R1446VERORDNUNG (EG) Nr. 1446/2007 DES RATES vom 22. November 2007 über den Abschluss des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Mosambik
Es liegt im Interesse der Gemeinschaft, den Abschluss dieses Abkommens zu genehmigen.
Erwägungsgrund 2 32007D0797BESCHLUSS DES RATES vom 15. November 2007 über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels über die vorläufige Anwendung der Änderungen des Protokolls zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Madagaskar über die Fischerei vor der Küste Madagaskars für die Zeit vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2012 (2007/797/EG)
Die Genehmigung dieses Abkommens liegt im Interesse der Gemeinschaft.
Erwägungsgrund 2 32007R0894VERORDNUNG (EG) Nr. 894/2007 DES RATES vom 23. Juli 2007 über den Abschluss eines partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Demokratischen Republik São Tomé und Príncipe und der Europäischen Gemeinschaft
Die Genehmigung dieses Abkommens liegt im Interesse der Gemeinschaft.
Erwägungsgrund 2 32006R0764VERORDNUNG(EG) Nr. 764/2006 DES RATES vom 22. Mai 2006 über den Abschluss des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Marokko
Die Genehmigung dieses Abkommens liegt im Interesse der Gemeinschaft.