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Durch den Beschluss Nr. 1/2007 des Assoziationsrates EG-Türkei werden weitere Verbesserungen der Handelsregelungen für bestimmte landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse festgelegt, die als Folge der Erweiterung der Gemeinschaft vom 1. Mai 2004 die Zollunion vertiefen und erweitern und die Wirtschaftskonvergenz erhöhen sollen. Diese Verbesserungen beinhalten Zugeständnisse in Form zollfreier Zollkontingente. Für Einfuhren außerhalb dieser Kontingente gelten weiterhin die derzeitigen Handelsbestimmungen.
Der Beschluss Nr. 1/95 des Assoziationsrates EG-Türkei dient der Durchführung der Endphase der Zollunion. In seinem Abschnitt V sind die Handelsbestimmungen für…
Die Handelsbestimmungen des Abkommens sehen für bestimmte landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse gegenseitige Zugeständnisse im Bereich der Einfuhrzölle…
Die Zollkontingente der Gemeinschaft für die Einfuhr der im Anhang aufgeführten Waren aus der Türkei werden ab 2007 für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31.…
Die Verordnung (EG) Nr. 2026/2005 der Kommission vom 13. Dezember 2005 zur Eröffnung von Zollkontingenten für das Jahr 2006 und die darauf folgenden Jahre für…
Der Beschluss Nr. 1/97 des Assoziationsrates EG-Türkei enthält Regelungen für bestimmte landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse.
Durch die Verordnung (EG) Nr. 1446/2002 der Kommission vom 8. August 2002 zur Aussetzung und zur Eröffnung von Zollkontingenten für die Einfuhr bestimmter…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.