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Gemäß dem Beschluss Nr. 1/98 des Assoziationsrates EG-Türkei sollen die Handelspräferenzen bei der Einfuhr landwirtschaftlicher Erzeugnisse mit Ursprung in der Türkei in die Union verbessert und gestärkt werden; mit dem Beschluss werden außerdem mehrere Präferenzzugeständnisse für Ausfuhren von Fleisch und lebenden Tieren aus der Union in die Türkei festgelegt.
Mit dem Beschluss Nr. 1/98 des Assoziationsrates EG-Türkei wurde für die Einfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen mit Ursprung in der Türkei in die Union…
Mit dem Beschluss Nr. 1/98 des Assoziationsrats EG-Türkei wird die Präferenzregelung für den Handel mit Agrarerzeugnissen zwischen der Union und der Türkei…
Mit dem Beschluss Nr. 1/98 des Assoziationsrats EG-Türkei wird eine Handelsregelung für Agrarerzeugnisse festgelegt. Das Protokoll 2 zu dem Beschluss enthält…
Der Beschluss Nr. 1/97 des Assoziationsrates EG-Türkei enthält Regelungen für bestimmte landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse.
Der Standpunkt, der von der Europäischen Union im Assoziationsrat EU-Türkei zur Änderung des Protokolls 2 zum Beschluss Nr. 1/98 des Assoziationsrats EG-Türkei…
Die Union und die Türkei haben Konsultationen geführt und vereinbart, die Präferenzregelung für die Einfuhr von Rindfleisch mit Ursprung in der Union in die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.