Erwägungsgrund 7 32007R0836
Nach der Entscheidung 2007/504/EG des Rates vom 10. Juli 2007 gemäß Artikel 122 Absatz 2 des Vertrags über die Einführung der einheitlichen Währung durch Malta am 1. Januar 2008 erfüllt Malta die notwendigen Voraussetzungen für die Einführung der einheitlichen Währung und ist die für Malta geltende Ausnahmeregelung mit Wirkung ab dem 1. Januar 2008 aufzuheben.