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Im maltesischen Umstellungsplan ist festgelegt, dass die Euro-Banknoten und -Münzen am Tag der Einführung des Euro als Währung Maltas das gesetzliche Zahlungsmittel des Landes werden. Folglich sollte der Termin der Euro-Einführung und der Termin der Bargeldumstellung auf den 1. Januar 2008 festgelegt werden. Auf eine „Auslaufphase“ sollte dabei verzichtet werden.
Im slowenischen Umstellungsplan ist festgelegt, dass die Euro-Banknoten und -Münzen in diesem Mitgliedstaat am Tag der Einführung des Euro das gesetzliche…
Im zyprischen Umstellungsplan ist festgelegt, dass Euro-Banknoten und -Münzen am Tag der Einführung des Euro als Währung das gesetzliche Zahlungsmittel des…
Im slowakischen Umstellungsplan ist vorgesehen, dass die Euro-Banknoten und -Münzen am Tag der Einführung des Euro als Währung gesetzliches Zahlungsmittel…
Wenn ein Mitgliedstaat eine längere Übergangszeit nicht als notwendig erachtet, kann die Übergangszeit auch ganz wegfallen, so dass der Termin der…
Gemäß Artikel 1 der Entscheidung 2007/504/EG des Rates vom 10. Juli 2007 gemäß Artikel 122 Absatz 2 des Vertrags über die Einführung der einheitlichen Währung…
Nach der Entscheidung 2007/504/EG des Rates vom 10. Juli 2007 gemäß Artikel 122 Absatz 2 des Vertrags über die Einführung der einheitlichen Währung durch Malta…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.