Art. 1 Nr. 15 32015R2421VERORDNUNG (EU) 2015/2421 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Dezember 2015 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen und der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens
Folgender Artikel wird eingefügt: Gerichtliche Vergleiche Ein im Laufe des europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen von einem Gericht gebilligter…
Art. 60 Abs. 1 32016R1103Gerichtliche Vergleiche, die im Ursprungsmitgliedstaat vollstreckbar sind, werden in einem anderen Mitgliedstaat auf Antrag eines Berechtigten nach den…
Art. 60 Abs. 1 32016R1104Gerichtliche Vergleiche, die im Ursprungsmitgliedstaat vollstreckbar sind, werden in einem anderen Mitgliedstaat auf Antrag eines Berechtigten nach den…
Art. 24 Abs. 2 32004R0805VERORDNUNG (EG) Nr. 805/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 21. April 2004 zur Einführung eines europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen
Ein Vergleich, der im Ursprungsmitgliedstaat als Europäischer Vollstreckungstitel bestätigt worden ist, wird in den anderen Mitgliedstaaten vollstreckt, ohne…
Erwägungsgrund 18 32015R2421VERORDNUNG (EU) 2015/2421 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Dezember 2015 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen und der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens
Es sollte präzisiert werden, dass ein gerichtlicher Vergleich, der im Laufe des europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen von einem Gericht gebilligt…