Art. 1 32007R0903VERORDNUNG (EG) Nr. 903/2007 DER KOMMISSION vom 27. Juli 2007 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur
Die in Spalte 1 der Tabelle im Anhang beschriebenen Ware wird in die Kombinierte Nomenklatur unter den in Spalte 2 der Tabelle genannten KN-Code eingereiht.
Art. 1 32007R0904VERORDNUNG (EG) Nr. 904/2007 DER KOMMISSION vom 27. Juli 2007 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur
Die in Spalte 1 der Tabelle im Anhang beschriebenen Ware wird in die Kombinierte Nomenklatur unter den in Spalte 2 der Tabelle genannten KN-Code eingereiht.
Art. 1 32009R0609VERORDNUNG (EG) Nr. 609/2009 DER KOMMISSION vom 8. Juli 2009 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur
Die in Spalte 1 der Tabelle im Anhang beschriebenen Waren werden in die Kombinierte Nomenklatur unter den in Spalte 2 der Tabelle genannten KN-Code eingereiht.
Art. 1 32009R0872Die in Spalte 1 der Tabelle im Anhang beschriebenen Waren werden in die Kombinierte Nomenklatur unter den in Spalte 2 der Tabelle genannten KN-Code eingereiht.
Art. 1 32006R0957VERORDNUNG (EG) Nr. 957/2006 DER KOMMISSION vom 28. Juni 2006 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 48/90
Die in Spalte 1 der Tabelle im Anhang beschriebenen Waren werden in die Kombinierte Nomenklatur unter die in Spalte 2 der Tabelle genannten KN-Codes eingereiht.