Art. 1 32007R0902VERORDNUNG (EG) Nr. 902/2007 DER KOMMISSION vom 27. Juli 2007 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur
Die in Spalte 1 der Tabelle im Anhang beschriebenen Ware wird in die Kombinierte Nomenklatur unter den in Spalte 2 der Tabelle genannten KN-Code eingereiht.
Art. 1 32007R0903VERORDNUNG (EG) Nr. 903/2007 DER KOMMISSION vom 27. Juli 2007 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur
Die in Spalte 1 der Tabelle im Anhang beschriebenen Ware wird in die Kombinierte Nomenklatur unter den in Spalte 2 der Tabelle genannten KN-Code eingereiht.
Art. 1 32009R0477VERORDNUNG (EG) Nr. 477/2009 DER KOMMISSION vom 5. Juni 2009 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur
Die in Spalte 1 der Tabelle im Anhang beschriebenen Waren werden in die Kombinierte Nomenklatur in die in Spalte 2 der Tabelle genannten KN-Codes eingereiht.
Art. 1 32009R0609VERORDNUNG (EG) Nr. 609/2009 DER KOMMISSION vom 8. Juli 2009 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur
Die in Spalte 1 der Tabelle im Anhang beschriebenen Waren werden in die Kombinierte Nomenklatur unter den in Spalte 2 der Tabelle genannten KN-Code eingereiht.
Art. 1 32007R1440VERORDNUNG (EG) Nr. 1440/2007 DER KOMMISSION vom 5. Dezember 2007 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur
Die in Spalte 1 der Tabelle im Anhang beschriebenen Waren werden in die Kombinierte Nomenklatur unter die in Spalte 2 der Tabelle genannten KN-Codes eingereiht.