Erwägungsgrund 2 32011R0195VERORDNUNG (EU) Nr. 195/2011 DER KOMMISSION vom 28. Februar 2011 zur Löschung der Eintragung einer Bezeichnung aus dem Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben (Gögginger Bier (g.g.A.))
Da bei der Kommission kein Einspruch gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 eingegangen ist, sollte die Eintragung dieser Bezeichnung gelöscht werden.
Erwägungsgrund 2 32011R0194VERORDNUNG (EU) Nr. 194/2011 DER KOMMISSION vom 28. Februar 2011 zur Löschung der Eintragung einer Bezeichnung aus dem Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben (Höllen Sprudel (g.U.))
Da bei der Kommission kein Einspruch gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 eingegangen ist, sollte die Eintragung dieser Bezeichnung gelöscht werden.
Erwägungsgrund 2 32011R0196VERORDNUNG (EU) Nr. 196/2011 DER KOMMISSION vom 28. Februar 2011 zur Löschung der Eintragung einer Bezeichnung aus dem Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben (Rieser Weizenbier (g.g.A.))
Da bei der Kommission kein Einspruch gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 eingegangen ist, sollte die Eintragung dieser Bezeichnung gelöscht werden.
Erwägungsgrund 2 32008R1058VERORDNUNG (EG) Nr. 1058/2008 DER KOMMISSION vom 27. Oktober 2008 zur Löschung der Eintragung einer Bezeichnung in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben (Arroz del Delta del Ebro (g.g.A.))
Da bei der Kommission kein Einspruch gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 eingegangen ist, ist die Eintragung dieser Bezeichnung zu löschen.
Erwägungsgrund 2 32008R0438VERORDNUNG (EG) Nr. 438/2008 DER KOMMISSION vom 21. Mai 2008 zur Löschung der Eintragung bestimmter Bezeichnungen in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben (Löwensteiner Mineralquelle (g.U.), Bad Niedernauer Quelle (g.U.), Kisslegger Mineralquelle (g.U.), Teinacher Mineralquellen (g.U.), Lieler Quelle (g.U.), Gemminger Mineralquelle (g.U.), Überkinger Mineralquellen (g.U.))
Da bei der Kommission keine Einsprüche gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 eingegangen sind, ist die Eintragung dieser Bezeichnungen zu löschen.
Erwägungsgrund 2 32011R0152VERORDNUNG (EU) Nr. 152/2011 DER KOMMISSION vom 18. Februar 2011 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben (Chosco de Tineo (g.g.A.))
Da bei der Kommission kein Einspruch gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 eingegangen ist, sollte diese Bezeichnung eingetragen werden —