Art. 2 32007R1096VERORDNUNG (EG) Nr. 1096/2007 DER KOMMISSION vom 20. September 2007 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 des Rates über die Anwendung spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen Personen, die gegen das Waffenembargo betreffend die Demokratische Republik Kongo verstoßen
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32007R0906VERORDNUNG (EG) Nr. 906/2007 DES RATES vom 23. Juli 2007 zur Einstellung der Interimsüberprüfung der mit der Verordnung (EG) Nr. 1910/2006 eingeführten Antidumpingmaßnahmen gegenüber Einfuhren von Fernsehkamerasystemen mit Ursprung in Japan und zur Aufhebung der mit der Verordnung (EG) Nr. 1910/2006 eingeführten Antidumpingmaßnahmen
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32007R0492VERORDNUNG (EG) Nr. 492/2007 DER KOMMISSION vom 3. Mai 2007 zur fünfundsiebzigsten Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen, und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 467/2001 des Rates
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32007R0969VERORDNUNG (EG) Nr. 969/2007 DER KOMMISSION vom 17. August 2007 zur dreiundachtzigsten Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen, und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 467/2001 des Rates
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32007R0898VERORDNUNG (EG) Nr. 898/2007 DER KOMMISSION vom 27. Juli 2007 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 41/2007 des Rates hinsichtlich der Fangbeschränkungen für den Sprottenbestand in den ICES-Gebieten IIa und IV
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32007R0093VERORDNUNG (EG) Nr. 93/2007 DER KOMMISSION vom 30. Januar 2007 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2099/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einsetzung eines Ausschusses für die Sicherheit im Seeverkehr und die Vermeidung von Umweltverschmutzung durch Schiffe (COSS) (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.