Gesetze
Gesetz wird geladen …
Um die Kontrollbehörden in den Mitgliedstaaten bei ihrer Aufgabe der Kontrolle der rechtmäßigen Herkunft der mit der Gemeinschaft gehandelten Fischereierzeugnisse zu unterstützen und Marktteilnehmer der Gemeinschaft zu warnen, empfiehlt es sich, ein gemeinschaftliches Warnsystem einzurichten, über das gegebenenfalls Informationen über begründete Zweifel an der Einhaltung der geltenden Erhaltungs- und Bewirtschaftungsvorschriften seitens bestimmter Drittländer verbreitet werden.
Geben Informationen, die gemäß den Kapiteln II, III, V, VI, VII, VIII, X oder XI eingeholt wurden, Anlass zu begründeten Zweifeln, dass die geltenden…
Die Gemeinschaftsvorschriften über den Zugang von Fischereifahrzeugen unter der Flagge eines Drittlands zu den Häfen der Gemeinschaft sollten so geändert…
Eine Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, der Kommission und Drittländern ist unabdingbar, um sicherzustellen, dass IUU-Fischerei ordnungsgemäß…
Die Gemeinschaft sollte ferner ein einheitliches Vorgehen für den Fall festlegen, dass den Mitgliedstaaten Hinweise auf ein wiederholt auftretendes Problem, das…
Die Gemeinschaftsvorschriften, insbesondere Titel II der Verordnung (EWG) Nr. 2847/93, sehen ein umfassendes System für die Kontrolle der rechtmäßigen Herkunft…
Um die einheitliche Anwendung der Vorschriften für amtliche Kontrollen bei Sendungen aus Drittländern zu gewährleisten, sollten einheitliche Regeln für die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.