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Angesichts der wachsenden Bedeutung von Luftfahrtunternehmen mit Betriebsstützpunkten in verschiedenen Mitgliedstaaten und der Notwendigkeit, eine effiziente Aufsicht über diese Luftfahrtunternehmen zu gewährleisten, sollte derselbe Mitgliedstaat für die Beaufsichtigung des Luftverkehrsbetreiberzeugnisses (AOC) und der Betriebsgenehmigung zuständig sein.
Die für das Luftverkehrsbetreiberzeugnis zuständige Behörde und die zuständige Genehmigungsbehörde vereinbaren Maßnahmen für den vorausschauenden Austausch von…
„Luftverkehrsbetreiberzeugnis (AOC)“ ist ein einem Unternehmen ausgestelltes Zeugnis, in dem dem Luftverkehrsbetreiber bescheinigt wird, dass er über die…
Zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Luftfahrzeugbetreiber sollte für jeden Luftfahrzeugbetreiber jeweils nur ein Mitgliedstaat zuständig sein. Die…
Auch wenn innerhalb eines Mitgliedstaats zwei oder mehr Einrichtungen für die Luftsicherheit zuständig sein können, sollte jeder Mitgliedstaat eine einzige…
Die für die Regulierungsaufsicht über die betreffenden Luftfahrtunternehmen zuständigen Behörden wurden von der Kommission sowie in bestimmten Fällen von…
Die mit der Verordnung (EG) Nr. 748/2009 aufgestellte Liste der Luftfahrzeugbetreiber soll den Verwaltungsaufwand für die Luftfahrzeugbetreiber verringern,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.