Erwägungsgrund 82 32018R1139
Mit dieser Verordnung werden gemeinsame Vorschriften für die Zivilluftfahrt festgelegt und die Agentur wird aufrechterhalten. Die Verordnung (EG) Nr. 216/2008 sollte daher aufgehoben werden.
Mit dieser Verordnung werden gemeinsame Vorschriften für die Zivilluftfahrt festgelegt und die Agentur wird aufrechterhalten. Die Verordnung (EG) Nr. 216/2008 sollte daher aufgehoben werden.